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   BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74   

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BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74 (https://dejure.org/1974,66)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1974 - IV C 14.74 (https://dejure.org/1974,66)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1974 - IV C 14.74 (https://dejure.org/1974,66)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Nachbarklage gegen einen Kinderspielplatz, der auf einer im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Grünfläche errichtet worden ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche" errichteten Kinderspielplatz; Begriff des "schweren" Nachteils [Lärmbeeinträchtigung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1974, 777
  • DÖV 1974, 812
  • JR 1975, 39
  • BauR 1974, 330
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    (Im Anschluß an das Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - [(NJW 1974, 811 = DVBl. 1974, 358]).

    Fehlt ihnen eine nachbarschützende Funktion, so gilt ohne Einschränkung, daß - ebenso wie im Bauplanungsrecht - (siehe dazu die bereits zitierten Entscheidungen des Senats), im Wasserrecht (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249] und Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [66]) und im Bauordnungsrecht (Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - [DVBl. 1974, 358]) - ein Verstoß gegen eine nichtnachbarschützende Vorschrift im Einzelfall das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum verletzen kann.

    Der Senat hat bereits in dem erwähnten Urteil vom 14. Dezember 1973 (a.a.O. S. 359) entschieden, daß "schwer" und "unerträglich" zwei selbständig nebeneinanderstehende Begriffe unterschiedlichen Inhalts sind.

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Ein "schwerer" Nachteil im Sinne der auf dem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - (BVerwGE 32, 173) beruhenden Rechtsprechung muß nicht "unerträglich" sein.

    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - (BVerwGE 32, 173 [178/179]) und dem schon erwähnten Urteil vom 16. Februar 1973 hat das Berufungsgericht weiter geprüft, ob den Klägern ein nachbarliches Abwehrrecht deshalb zusteht, weil die rechtswidrige Einrichtung und Unterhaltung des Kinderspielplatzes die "vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändert und dadurch die Kläger schwer und unerträglich" trifft.

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Auf die Revision der Kläger hat der Senat mit Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    In seinem Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 66.69 - (DVBl. 1973, 635) hat der Senat näher dargelegt, aus welchen Gründen die Festsetzung einer "Öffentlichen Grünfläche" nicht die Einrichtung eines Kinderspielplatzes gestattet.

  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Schließlich kann auch der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gegebene Hinweis der Kläger auf § 50 BImSchG der Klage nicht zum Erfolg verhelfen; denn bei § 50 BImSchG handelt es sich um einen Planungsgrundsatz allgemein anerkannten Inhalts (vgl. dazu z.B. Urteile des Senats vom 10. April 1967 - BVerwG IV C 3.67 - [BVerwGE 29, 286] oder vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 4.69 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97]).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 3.67

    Zulässigkeit eines Autokinos im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Schließlich kann auch der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gegebene Hinweis der Kläger auf § 50 BImSchG der Klage nicht zum Erfolg verhelfen; denn bei § 50 BImSchG handelt es sich um einen Planungsgrundsatz allgemein anerkannten Inhalts (vgl. dazu z.B. Urteile des Senats vom 10. April 1967 - BVerwG IV C 3.67 - [BVerwGE 29, 286] oder vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 4.69 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97]).
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Sie entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das ebenfalls - wenn auch zu Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - dargelegt hat, daß eine Einschränkung der Eigentümerbefugnisse "nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar" sein dürfe (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1967 - 1 BvL 17/63 - in BVerfGE 21, 150 [BVerfG 14.02.1967 - 1 BvL 17/63] [155]).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Der Ansicht von Schrödter (DVBl. 1973, 639), das Urteil vom 16. Februar 1973 stehe in einem Widerspruch zu dem Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG IV C 40.71 - (DVBl. 1973, 636), vermag der Senat nicht zu folgen: In dem Urteil vom 2. März 1973 hat der Senat entschieden, daß nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BBauG das Bauland mit einer Tragweite selbständig festgesetzt werden darf, die solche sonstigen Nutzungen ausschließt, welche die Verwirklichung des Planes verhindern oder wesentlich erschweren oder dem Gebietscharakter widersprechen; die Ausschlußwirkung bezieht sich also nur auf die wahrhaft bauland- bzw. baugebietswidrigen sonstigen Nutzungsarten, während andere Nutzungsarten, obwohl nicht festgesetzt, gleichwohl nicht notwendig ausgeschlossen sind.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 2.68

    Notwendigkeit der Beiladung von Gemeine höherer Verwaltungsbehörde; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Soweit es den einschlägigen Festsetzungen des Bebauungsplanes eine nachbarschützende Funktion nicht zuerkannt hat, ist das in Anwendung irrevisiblen (Orts-)Rechts geschehen (Urteil des Senats vom 17. Februar 1971 - BVerwG IV C 2.68 - [Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 6] und ständige Rechtsprechung) und deshalb der Nachprüfung des Revisionsgerichts entzogen.
  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 29.58
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Diese Rechtsprechung des Senats steht auf dem Boden der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von Enteignung und Sozialbindung (vgl. BVerwGE 5, 143 [145]; 7, 297 [299]; 11, 68 [75]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
    Fehlt ihnen eine nachbarschützende Funktion, so gilt ohne Einschränkung, daß - ebenso wie im Bauplanungsrecht - (siehe dazu die bereits zitierten Entscheidungen des Senats), im Wasserrecht (Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - in BVerwGE 36, 248 [249] und Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG IV C 107.67 - in BVerwGE 41, 58 [66]) und im Bauordnungsrecht (Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - [DVBl. 1974, 358]) - ein Verstoß gegen eine nichtnachbarschützende Vorschrift im Einzelfall das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentum verletzen kann.
  • BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59

    Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle

  • BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Dabei ist, wie klargestellt werden mag, die Unzumutbarkeit in dem hier erörterten Sinne dessen, was sie - für die eine oder die andere Seite - im Zusammenhang mit dem Gebot der Rücksichtnahme bedeutet, nicht identisch mit dem enteignungsrechtlichen Begriff der Unzumutbarkeit (vgl. zu ihm etwa die Urteile vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244 [246 f.] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 165 [169 f.]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    So kann es beispielsweise, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - S. 11 f. ausgesprochen hat, bei der Belästigung durch einen Kinderspielplatz im reinen Wohngebiet liegen.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Vorhaben, welche den Gebietsfestsetzungen nicht widersprechen, sind zulässig, die ihnen widersprechen, sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG 4 C 36.65 - BVerwGE 26, 243; Urteil vom 2. März 1973 - BVerwG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Ein gegen sie gerichteter Abwehranspruch ist nur gegeben, wenn als Folge der nachhaltigen Veränderung der Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird (vgl. die Urteile vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - BVerwGE 32, 173 [179], vom 11. November 1970 - BVerwG IV C 102.67 - BVerwGE 36, 248 [249 f.] vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - BVerwGE 44, 244 [246 ff.] und vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - BRS 28 Nr. 138).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Im Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - schließlich ist, dort für die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Lärmeinwirkungen, eine schwere Beeinträchtigung der davon betroffenen Grundstücke im reinen Wohngebiet angenommen, wenn auch deshalb für zumutbar erklärt worden, weil Spielplätze und damit auch Spielplatzgeräusche in einem reinen Wohngebiet nach bebauungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Grundsätzen zu den allgemein zulässigen Nutzungen gehören.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Ob der streitige Kinderspielplatz nach § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB zu beurteilen ist oder ob sich seine planungsrechtliche Zulässigkeit hier nach § 34 Abs. 3 BBauG/§ 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 oder § 4 BauNVO richtet, kann aber offenbleiben; denn selbst in einem reinen Wohngebiet ist die Errichtung eines Kinderspielplatzes als sozialadäquate Ergänzung der Wohnbebauung grundsätzlich zulässig (vgl. Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 = DVBl. 1974, 777).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Soll ein Spielplatz angelegt werden, bedarf es einer Ausweisung als öffentliche Grünfläche mit dieser Zweckbestimmung (vgl. § 9 Nr. 15 BauGB sowie BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5 ff. und vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - BRS 28 Nr. 138).
  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

    Bezogen auf private Planbetroffene hat das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden, dass die Bestimmung kein subjektives öffentliches Recht auf Einhaltung des in ihr enthaltenen Planungsgrundsatzes gewährt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 S. 171; Beschluss vom 10. September 1981- BVerwG 4 B 114.81 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 2), in einer späteren Entscheidung allerdings offen gelassen, ob dies auch für solche Planbetroffene gilt, die trotz Schutzvorkehrungen über das Maß des Zumutbaren hinaus durch Immissionen beeinträchtigt werden (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 2.85 - Buchholz 407.57 LStrG NW Nr. 1 S. 5).
  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet,

    Offen bleiben können somit die - zum Teil von der Landesanwaltschaft aufgeworfenen - Fragen, ob eine "isolierte" Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für ein nicht genehmigungspflichtiges Vorhaben überhaupt ergehen (und somit Bindungswirkung entfalten) kann angesichts der Umstände, daß (1.) die Befreiung baulicher Anlagen von einer Genehmigungspflicht zwar nicht die Freistellung von den materiellen Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts zur Folge hat (Art. 69 Abs. 6 BayBO 1994), insbesondere dies auch keinen Dispens von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (der keiner Geltungsvermittlung für genehmigungsfreie Vorhaben bedarf, BVerwG vom 21.6.1974, DÖV 1974, 812 ; VGH Bad.-Württ. vom 12.9.1984, BauR 1985, 537 ) bedeutet, im Grundsatz aber durch die Genehmigungsfreiheit auf jede präventive Kontrolle und Prüfung des Vorhabens (und somit auch bezüglich eventueller Befreiungen) verzichtet wird (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , Anm. 18 ff. zu § 29; Hoppe/Grotefels, Öffentliches Baurecht, S. 573) und lediglich im Wege repressiven Einschreitens - die Instrumentarien hierfür finden sich in Art. 66 Abs. 2, 85, 88 und 89 BayBO 1994, die auch für genehmigungsfreie Vorhaben gelten - baurechtmäßige Zustände hergestellt werden, daß (2.) eine Ausnahme von diesem Grundsatz spezieller gesetzlicher Regelung (für ein genehmigungsähnliches Verfahren) bedürfte, wie sie Art. 77 Abs. 3 BayBO 1994 für genehmigungsfreie Vorhaben in bezug auf bauordnungsrechtliche Anforderungen beinhaltet (Abweichungen) und daß (3.) diese spezielle Möglichkeit der präventiven Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung zum einen schon wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift und zum anderen angesichts des klaren Gesetzeswortlauts weder analog auf die Befreiungsmöglichkeit des Bauplanungsrechts anzuwenden (vgl. Niedermeier/Schönfeld, BayVBl 1995, 640/647) noch gar eine analoge Anwendung der §§ 29 ff. BauGB für genehmigungsfreie Vorhaben in Betracht zu ziehen ist mit der Folge, daß für den Erlaß einer auf § 31 Abs. 2 BauGB gestützten "isolierten" Befreiung eine Zuständigkeit des Landratsamtes nicht begründet ist (vgl. auch Geiger, BayVBl 1995, 587 im Gegensatz zu Simon, BayBO 1994, Anm. 3 zu Art. 69 BayBO ) und eine dennoch erteilte isolierte Befreiung somit an Art. 44 BayVwVfG zu messen wäre (zumal auch das Landratsamt vorliegend ausschließlich planersetzend tätig würde, was originär in die Zuständigkeit der Gemeinde fiele und deren Beteiligung somit unabdingbar macht, § 1 Abs. 3 BauGB ).

    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ; BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Mit dem vom Normenkontrollgericht als Zweck der Festsetzung ermittelten Inhalt unterscheidet sich die Festsetzung einer Grünfläche dieser Art, gegen deren Gültigkeit - wenn auch mit begrenzter Tragweite - auch ohne weitergehende konkrete Zweckbestimmung übrigens auch sonst keine Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 66.69 - BVerwGE 42, 5 und vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - DVBl. 1974, 777; Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.89 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 3), von den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässigen Festsetzungen von Flächen für Nebenanlagen, die aufgrund anderer Vorschriften für die Nutzung von Grundstücken erforderlich sind (u.a. Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der

  • VGH Bayern, 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088

    Nachbarklage gegen Störungen durch öffentlichen Spielplatz

  • BVerwG, 29.05.1989 - 4 B 26.89

    Zulässigkeit von Kinderspielplätzen im reinen Wohngebiet; Lärmimmissionen

  • BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96

    Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 192/98
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 24.94

    Nachbarschützende Wirkung der Festsetzungen eines gem. § 173 Abs. 3

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

  • VG Arnsberg, 18.01.2011 - 4 K 1276/09

    Zulässigkeit eines Kinderspielplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

  • BVerwG, 27.07.1989 - 4 NB 19.89

    Aufstellung eines Bebauungsplans - Beachtlichkeit von Verfahrensverstößen -

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 10 B 629/03

    Festsetzung "öffentliche Grünfläche" im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91

    Erschlossensein eines Wohngrundstückes - Heranfahrmöglichkeit - tatsächliches

  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 39.87

    Der satzungsrechtliche Baulandbegriff - Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages -

  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

  • VGH Hessen, 19.10.1993 - 2 UE 1976/90

    Anwendbarkeit des BauGB § 125 Abs 2 auf landesrechtliches Wegerecht; Bindung der

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine

  • VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen

  • BVerwG, 10.09.1981 - 4 B 114.81

    Rechtsqualität des immissionsschutzrechtlichen Abwägungsgebots

  • VGH Bayern, 16.02.1987 - 14 B 85 A.3090

    Immissionsschutzrecht: Hinnehmbarkeit der von einem benachbarten Bolzplatz

  • BVerwG, 11.04.2023 - 7 B 22.22

    Anforderungen an die Darlegung eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

  • VG Gießen, 07.11.2002 - 1 G 4082/02

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage; Nutzungsänderung; Genehmigungsfreiheit

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1985 - 3 S 405/85

    Zulässigkeit öffentlicher Kinderspielplätze im reinen Wohngebiet

  • OVG Saarland, 08.09.1975 - II W 40/75

    Auswirkungen der fehlenden Einbeziehung von Nachbarn in ein Bauvorhaben; Befugnis

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 7 L 1488/95

    Freizeitanlage; Minigolfanlage; Geräuscheinwirkung; Beurteilung; Messung;

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 19.89

    Beschränkung der Beschwerdegründe bei der Nichtvorlagebeschwerde; "Überholung"

  • VG Münster, 22.09.2017 - 2 K 520/16
  • OVG Bremen, 01.12.1987 - 1 BA 49/87

    Wohngebiet; Kinderspielplatz; Zulässigkeit; Rücksichtnahme; Gebot der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 192

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von öffentlichen Grünflächen mit der näheren

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 36/90

    Erschlossensein eines Grundstücks - Grundstückszufahrt

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 2 ZB 09.1406

    Nachbarklage; private Grünfläche; Schwimmteich; (kein) Gebietserhaltungsanspruch

  • OVG Saarland, 13.02.1976 - II R 87/75

    Drittwiderspruch gegen eine Baugenehmigung; Erlaubnis zur Errichtung eines

  • VG Berlin, 02.12.1977 - XIII A 400.76

    Klage gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung; Verstoß gegen die

  • VG München, 23.10.2014 - M 11 K 13.3402

    Unwirksamkeit einer Festsetzung im Bebauungsplan; Festsetzung privater

  • BVerwG, 06.05.1987 - 4 B 87.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 60.79

    Enteignungsgleicher Eingriff in ein benachbartes Grundstück - Maßübersteigende

  • BVerwG, 02.05.1979 - 4 B 92.79

    Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 24.05.1976 - 4 B 69.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • OVG Saarland, 05.12.1980 - II R 15/79

    Lärmbelästigung durch Hochstufung einer Bundesstraße zur Autobahn; Ergänzung des

  • BVerwG, 16.08.1977 - 4 B 113.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baugenehmigung für eine

  • OVG Bremen, 22.04.1976 - II B 7/76

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Anspruch auf Erlass eines

  • BVerwG, 25.06.1975 - 4 B 76.75

    Zusage bei einer Ermessensentscheidung - Genehmigung eines Anbaus - Rüge der

  • VG Karlsruhe, 31.05.2019 - 2 K 2532/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; Qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Abwehranspruch;

  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 85.436

    Wertstoffhof - § 15 BauNVO

  • BVerwG, 06.07.1976 - 4 B 97.76

    Versagung der Baugenehmigung bei zivilrechtlichen Hindernissen hinsichtlich eines

  • VG Berlin, 18.08.1976 - XIII A 269.76

    Vorläufige Baueinstellung durch einstweilige Anordnung; Geltung eines

  • VG München, 10.03.2008 - M 8 K 07.2519

    Rechtmäßigkeit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans;

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